Leitlinien für die Zusammenarbeit der Gefängnisseelsorge mit den Leitungen der Institutionen des Freiheitsentzuges.
Die Gefängnisseelsorge gehört zu den klassischen "gemeinsamen Aufgaben" von Kirche und Staat und ist in allen Kantonen der Schweiz grundsätzlich anerkannt und strukturell verankert. Die Untersuchungshaft sowie der Straf- und Massnahmenvollzug sind in den letzten Jahren komplexer geworden. Die fachlichen und professionellen Anforderungen für Mitarbeitende in den Institutionen des Freiheitsentzuges sind gestiegen. Dies trifft ebenfalls für die Gefängnisseelsorge zu.
Die vorliegenden Leitlinien sollen der Zusammenarbeit der Gefängnisseelsorge mit den Institutionen des Freiheitsentzuges dienen und die Qualität der Seelsorge in den Institutionen sichern helfen.
Die Schweizerische Anstaltsleiterkonferenz sowie der Schweizerische Verein für die Gefängnisseelsorge vereinbaren, sich bei der Zusammenarbeit an den nachfolgenden Grundsätzen und Voraussetzungen zu orientieren:
Gefängnisseelsorger/innen brauchen:
Von Gefängnisseelsorger/innen wird erwartet: