Wir sind die Gemeinschaft der Gefängnisseelsorgerinnen und Gefängnisseelsorger in der Schweiz. Als Verein gemäss Art. 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder gegenüber Behörden und Anstellungsträgern. Wir unterstützen und fördern die Vernetzung, den Austausch sowie die Aus- und Weiterbildung.

Unsere Anliegen und Engagements

Mitglied werden

Ordentliches Mitglied kann sein, wer nach dem Recht des betreffenden Kantons berechtigt ist, in einer Institution des schweizerischen Justizvollzuges als Gefängnisseelsorgerin oder Gefängnisseelsorger tätig zu sein sowie dazu von der für sie oder ihn zuständigen Religionsgemeinschaft beauftragt worden ist.

Wenn auch Sie Mitglied werden möchten, schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular.